Emailarchivierung nach gesetzlichen Vorgaben
Inhalt:
- Emailarchivierung nach gesetzlichen Vorgaben
- Funktionsweise
Sie heften schon seit langen wie selbstverständlich Ihre gesamte Geschäftskorespondenz sortiert in Ordnern ab. Klar, zur Dokumentation von Rechtsgeschäften und insbesondere zur Einhaltung der handels- und steuerrechtlichen Bestimmungen ist das sogar Ihre Pflicht.
Und was ist mit Email? Unternehmensinterne Emails? Ausdrucken und abheften? Und die Email-Anhänge? Alle Emails der letzten 6 oder 10 Jahre? Was ist mit ausgeschiedenen Mitarbeitern?
Bereits seit 2002 ist gesetzlich vorgeschrieben, dass digitale Daten, die ein Unternehmen erreichen, auch digital vorgehalten werden. Hierzu zählen auch geschäftsrelevante E-Mails – eine Schonfrist gibt es nicht.
Laut GDPdU muss der Mailverkehr des Unternehmens sicher archiviert werden. Sämtliche Daten müssen unverändert und unveränderbar gespeichert werden, sodass im Zweifel nachgewiesen werden kann, dass die E-Mails nicht im Nachhinein manipuliert wurden. Die archivierten Daten müssen teilweise über Jahrzehnte hinweg gespeichert werden und stets abrufbar sein.
Für all diese Probleme bieten wir Ihnen die sichere Lösung!
Eine enorme Herausforderung, der klassische Backup-Lösungen und Datenträger kaum gewachsen sind. Immer mehr Unternehmen entscheiden sich deshalb für eine komfortable und rechtssichere Online-Lösung: Alle ein- und ausgehenden Mails werden automatisch kopiert und im Online-Archiv sicher abgelegt, bevor sie ohne Zeitverzögerung ins Postfach zugestellt werden.


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